Rechtsprechung
   VK Rheinland-Pfalz, 01.02.2005 - VK 01/05   

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https://dejure.org/2005,30698
VK Rheinland-Pfalz, 01.02.2005 - VK 01/05 (https://dejure.org/2005,30698)
VK Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 01.02.2005 - VK 01/05 (https://dejure.org/2005,30698)
VK Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 01. Februar 2005 - VK 01/05 (https://dejure.org/2005,30698)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Rechtswegeröffnung zur Vergabekammer; Anforderungen an die Vergabe eines Auftrags zur textilen Vollversorgung einer Klinik europaweit im Offenen Verfahren; Voraussetzungen des Verstoßes gegen das Nachverhandlungsverbot; Qualifizierung der ...

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Berufsgenossenschaften = Öffentliche Auftraggeber?

Besprechungen u.ä. (2)

  • gleisslutz.com PDF (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Die Anwendbarkeit des Vergaberechts im Gesundheitsbereich (RA Dr. Olaf Otting / Dr. Laura Sormani-Bastian, ZMGR 2005, 243)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wann liegt eine Beherrschung im Sinne von § 98 Nr. 2 GWB vor? (IBR 2005, 1187)

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BayObLG, 24.05.2004 - Verg 6/04

    Status der AOK Bayern im Vergabeverfahren

    Auszug aus VK Rheinland-Pfalz, 01.02.2005 - VK 1/05
    Er wird von der "überwiegenden Meinung dahin verstanden, dass im Allgemeininteresse liegende Aufgaben solche sind, welche hoheitliche Befugnisse, die Wahrnehmung der Belange des Staates und damit letztlich Aufgaben betreffen, welche der Staat selbst erfüllen oder bei denen er einen entscheidenden Einfluss behalten möchte (BayObLG, Beschl. v. 24.05.2004, Verg 6/04, m.w.N., in www.vergabedatenbank.de).
  • VK Südbayern, 07.03.2014 - Z3-3-3194-1-02-01/14

    Berufsgenossenschaften sind öffentliche Auftraggeber!

    In dieser Vorschrift spiegelt sich der funktionale Auftraggeberbegriff des Gemeinschaftsrechts wieder, der dem Umstand Rechnung trägt, dass die öffentliche Hand sich durch die Wahl von privatrechtlich organisierten Einrichtungen nicht den Bindungen des Vergaberechts entziehen können soll (VK Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 01.02.2005 - Az. VK 01/05).

    Jeder Beschäftigte, der sich in einem Arbeits-, Dienst- oder Ausbildungsverhältnis befindet, ist Pflichtmitglied in der gesetzlichen Unfallversicherung (VK Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 01.02.2005, VK 01/05).

    Der Nennung kann lediglich eine Indizwirkung zukommen (vgl. hierzu EuGH, Urteil vom 11.06.2009, C-300/07, Oymanns; EuGH, Urteil vom 12.09.2013, C-526/11, Ärztekammer Westfalen-Lippe; VK Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 01.02.2005, VK 01/05).

    Sie dienen damit nicht dem Interesse eines Einzelnen oder einer Gruppe von Menschen, sondern liegen im öffentlichen Interesse (VK Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 01.02.2005, VK 01/05).

    Die vom Antragsgegner angeführte Entscheidung der Vergabekammer Rheinland-Pfalz (Beschluss v. 01.02.2005 - Az. VK 01/05) führt zu keiner anderen Einschätzung.

  • VK Mecklenburg-Vorpommern, 08.05.2007 - 3 VK 4/07

    IHK ist kein öffentlicher Auftraggeber!

    2005 ­ VK 1/05 ­; VK Hamburg, Beschluss vom 21. Apr.

    Es bedarf zur Klärung der Zuordnung als Öffentliche Auftraggeberin stets einer Einzelfallprüfung, ob die Begriffsmerkmale zu § 98 GWB, vorliegend zu § 98 Nr. 2 GWB gegeben sind (so auch VK Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 1. Feb. 2005 ­ VK 1/05 ­ ; VK Arnsberg, Beschluss vom 25. Nov. 2003 ­ VK 2-26/2003 ­).

    Die Tatsache einer überwiegenden Finanzierung einer Selbstverwaltungskörperschaft, wie im Falle der Antragsgegnerin durch Beiträge ihrer Mitglieder, stehen dem Merkmal einer staatlichen Finanzierung entgegen (so auch das BayObLG, Beschluss vom 24. Mai 2004 ­ Verg 6/04 ­ am Beispiel einer gesetzlichen Krankenkasse; VK Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 1. Feb. 2005 ­ VK 1/05 ­ am Beispiel einer Unfallberufsgenossenschaft; VK Arnsberg, Beschluss vom 25. Nov. 2003 ­ VK 2-26/2003 ­ am Beispiel einer 100%igen gemeinsamen Tochtergesellschaft von 71 deutschen IHK und dem deutschen Industrie- und Handelskammertag).

  • VK Südbayern, 27.03.2014 - Z3-3-3194-1-01-01/14

    Bayerisches Rotes Kreuz ist öffentlicher Auftraggeber!

    In dieser Vorschrift spiegelt sich der funktionale Auftraggeberbegriff des Gemeinschaftsrechts wieder, der dem Umstand Rechnung trägt, dass die öffentliche Hand sich durch die Wahl von privatrechtlich organisierten Einrichtungen nicht den Bindungen des Vergaberechts entziehen können soll (VK Rheinland-Pfalz v. 01.02.2005, VK 01/05).
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Rechtsprechung
   VK Brandenburg, 24.02.2005 - VK 1/05   

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https://dejure.org/2005,22799
VK Brandenburg, 24.02.2005 - VK 1/05 (https://dejure.org/2005,22799)
VK Brandenburg, Entscheidung vom 24.02.2005 - VK 1/05 (https://dejure.org/2005,22799)
VK Brandenburg, Entscheidung vom 24. Februar 2005 - VK 1/05 (https://dejure.org/2005,22799)
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Volltextveröffentlichungen (3)

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (19)

  • BGH, 18.02.2003 - X ZB 43/02

    Zulässigkeit einer Vorlage; Anfechtbarkeit der Aufhebung einer Ausschreibung

    Auszug aus VK Brandenburg, 24.02.2005 - VK 1/05
    Ein Angebot, das entgegen § 21 Nr. 1 Abs. 1 S. 3 VOB/A nicht sämtliche von der Vergabestelle geforderten Erklärungen enthält, ist nach § 25 Nr. 1 Abs. 1 b) VOB/A zwingend auszuschließen (BGH, Beschluss vom 18. Februar 2003, IBR 2003, 430).

    Der weitere Fortgang des Vergabeverfahrens kann weder ihre Interessen berühren noch kann die Antragstellerin in ihren Rechten nach § 97 Abs. 7 GWB verletzt sein (BGH, NZBau 2003, 293).

  • OLG Frankfurt, 30.03.2004 - 11 Verg 4/04

    Vergabe öffentlicher Aufträge: Prüfung der Eignung des Bieters

    Auszug aus VK Brandenburg, 24.02.2005 - VK 1/05
    In Anlehnung an die Beurteilungsfehlerlehre des Verwaltungsrechts (vgl. Kopp/Schenke, VwGO, Kommentar, 13. Aufl. 2003, § 114 Rn. 30) ist eine Überschreitung des Beurteilungsspielraums anzunehmen, wenn das vorgeschriebene Verfahren nicht eingehalten wurde, nicht von einem zutreffenden und vollständig ermittelten Sachverhalt ausgegangen wurde, willkürliche oder sachwidrige Erwägungen in die Wertung einbezogen wurden oder der sich im Rahmen der Beurteilungsermächtigung haltende Beurteilungsmaßstab nicht zutreffend angewendet wurde (OLG Frankfurt/Main, Beschluss vom 30. März 2004 ­ 11 Verg 4/04; OLG Celle, Beschluss vom 11. März 2004 ­ 13 Verg 3/04).
  • OLG Celle, 11.03.2004 - 13 Verg 3/04

    Angebotsausschluss im Vergabeverfahren wegen fehlender Eignungsnachweise;

    Auszug aus VK Brandenburg, 24.02.2005 - VK 1/05
    In Anlehnung an die Beurteilungsfehlerlehre des Verwaltungsrechts (vgl. Kopp/Schenke, VwGO, Kommentar, 13. Aufl. 2003, § 114 Rn. 30) ist eine Überschreitung des Beurteilungsspielraums anzunehmen, wenn das vorgeschriebene Verfahren nicht eingehalten wurde, nicht von einem zutreffenden und vollständig ermittelten Sachverhalt ausgegangen wurde, willkürliche oder sachwidrige Erwägungen in die Wertung einbezogen wurden oder der sich im Rahmen der Beurteilungsermächtigung haltende Beurteilungsmaßstab nicht zutreffend angewendet wurde (OLG Frankfurt/Main, Beschluss vom 30. März 2004 ­ 11 Verg 4/04; OLG Celle, Beschluss vom 11. März 2004 ­ 13 Verg 3/04).
  • OLG Düsseldorf, 26.11.2003 - Verg 53/03

    Aufklärungspflichten einer kommunalen Wirtschaftsförderungsgesellschaft über

    Auszug aus VK Brandenburg, 24.02.2005 - VK 1/05
    Eine Ausnahme hiervon lässt das OLG Düsseldorf (Beschluss vom 16. September 2003 ­ Verg 53/03) in dem Fall zu, in welchem der öffentliche Auftraggeber nicht nur das Angebot des Antragstellers, sondern gleichermaßen auch das allein in der Wertung verbliebene Angebot des Beigeladenen oder alle anderen tatsächlich in die Wertung gelangten Angebote hätte ausschließen und (zum Beispiel) ein neues Vergabeverfahren hätte durchführen müssen.
  • BayObLG, 03.07.2002 - Verg 13/02

    Unzureichende Begründung der Vorabinformation - Zuschlagsverbot für Unterangebot

    Auszug aus VK Brandenburg, 24.02.2005 - VK 1/05
    Bei den Eignungsbegriffen Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit gemäß § 25 Nr. 2 Abs. 1 VOB/A handelt es sich um unbestimmte Rechtsbegriffe (BayObLG, Beschluss vom 3. Juli 2002 ­ Verg 13/02).
  • BayObLG, 18.06.2002 - Verg 8/02

    Berücksichtigung von Bedarfspositionen bei Berechnung des Schwellenwertes -

    Auszug aus VK Brandenburg, 24.02.2005 - VK 1/05
    Daraus muss gefolgert werden, dass der Auftraggeber sich kurz fassen und auch im Wege der Verwaltungsvereinfachung zu vorformulierten Schreiben greifen darf (Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 18. Juni 2002 ­ Verg 8/02).
  • OLG Düsseldorf, 25.08.2004 - Verg 53/04

    Angebot unvollständig: Nachprüfungsantrag unzulässig!

    Auszug aus VK Brandenburg, 24.02.2005 - VK 1/05
    Hat der Antragsteller ein Angebot vorgelegt, das keine Aussicht auf den Zuschlag hat, fehlt ihm die Antragsbefugnis mit der Folge, dass er zulässigerweise kein Nachprüfungsverfahren betreiben kann (OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 19. November 2003 ­ VII Verg 47/03 und vom 25. August 2004 ­ VII Verg 53/04; 3. Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Beschluss vom 19. Oktober 2004 ­ VK 3-191/04).
  • OLG Düsseldorf, 19.11.2003 - Verg 47/03

    Bieter trägt Beweislast für vollständiges Angebot

    Auszug aus VK Brandenburg, 24.02.2005 - VK 1/05
    Hat der Antragsteller ein Angebot vorgelegt, das keine Aussicht auf den Zuschlag hat, fehlt ihm die Antragsbefugnis mit der Folge, dass er zulässigerweise kein Nachprüfungsverfahren betreiben kann (OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 19. November 2003 ­ VII Verg 47/03 und vom 25. August 2004 ­ VII Verg 53/04; 3. Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Beschluss vom 19. Oktober 2004 ­ VK 3-191/04).
  • BayObLG, 19.12.2000 - Verg 7/00

    Zulässigkeit des Nachprüfungsverfahrens nach Vertragsschluss zwischen

    Auszug aus VK Brandenburg, 24.02.2005 - VK 1/05
    Das ist bei einem unzulässigen Nachprüfungsantrag nicht der Fall (BayObLG, Beschlüsse vom 19. Dezember 2000 ­ Verg 7/00 und Verg 10/00; OLG Stuttgart, Beschluss vom 12. April 2000 ­ 2 Verg 3/00; VK Brandenburg, Beschluss vom 19. März 2003 ­ VK 5/03).
  • VK Niedersachsen, 08.11.2002 - 203-VgK-24/02

    Ausschreibung der Lieferung eines Hafenmobilkrans und eines Reach-Stackers im

    Auszug aus VK Brandenburg, 24.02.2005 - VK 1/05
    Die Information unter Einsatz des Formblattes genügt daher grundsätzlich für eine ordnungsgemäße Vorabinformation im Sinne des § 13 VgV (VK Lüneburg, Beschluss vom 8. November 2002 ­ 203-VgK-24/2002).
  • BayObLG, 13.04.2004 - Verg 5/04

    Gebührenbemessung durch die Vergabekammer

  • VK Schleswig-Holstein, 26.10.2004 - VK-SH 26/04

    Ausschluss wegen wettbewerbsbeschränkenden Verhaltens

  • OLG Stuttgart, 12.04.2000 - 2 Verg 3/00

    Nachprüfungsantrag in Bezug auf ein Vergabeverfahren; Recht auf Akteneinsicht im

  • BayObLG, 19.12.2000 - Verg 10/00

    Zulässigkeit des Nachprüfungsverfahrens im Vergabeverfahren

  • VK Brandenburg, 19.03.2003 - VK 5/03

    Keine Akteneinsicht bei unzulässigem Vergabeverfahren!

  • VK Bund, 11.11.2002 - VK 2-82/02

    Vergabe einer Baumaßnahme

  • VK Brandenburg, 19.09.2001 - 1 VK 85/01

    Zulässigkeit der Vergabe eines Auftrags nach dem Kriterium der Ortsansässigkeit;

  • VK Sachsen, 27.01.2003 - 1/SVK/123-02

    Schätzung des Auftragswerts: Berücksichtigung aller Lose

  • VK Bund, 19.10.2004 - VK 3-191/04

    Vergabe des Hostings und Betriebs des gesamten Streaming Media-Angebots

  • VK Sachsen, 20.04.2010 - 1/SVK/008-10

    Definition zwingender "Soll"-Vorgaben und Hinweise zur Zertifizierung

    Entscheidend ist letztlich, dass die subjektive Bewertung des Auftraggebers (OLG Frankfurt am Main, B. v. 30.03.2004 - Az.: 11 Verg 4/04, 5/04) vertretbar und nicht völlig haltlos ist (VK Baden-Württemberg, B. v. 31.10.2003 - Az.: 1 VK 63/03, B. v. 13.8.2003 - Az.: 1 VK 39/03; VK Brandenburg, B. v. 24.02.2005 - VK 01/05; VK Hannover, B. v. 30.10.2002 - Az.: 26045 - VgK - 12/2002; VK Sachsen, B. v. 03.11.2005 - Az.: 1/SVK/125-05; VK Schleswig-Holstein, B. v. 12.02.2010 - Az.: VK-SH 27/09; B. v. 28.03.2007 - Az.: VK-SH 04/07).
  • VK Mecklenburg-Vorpommern, 27.09.2011 - 2 VK 5/11

    Wann darf der Auftrag per Los vergeben werden?

    Entscheidend ist letztlich, dass die subjektive Bewertung des Auftraggebers (OLG Frankfurt am Main, B. v. 30.03.2004, Az.: 11 Verg 4/04, 5/04) vertretbar und nicht völlig haltlos ist (VK Schleswig- Holstein, B. v. 28.03.2007, Az.: VKSH 4/07; VK Sachsen, B. v. 03.11.2005, Az.: 1/SVK/125-05; VK Brandenburg, B. v. 24.02.2005, Az.: VK 1/05; VK Baden- Württemberg, B. v. 31.10.2003, Az.: 1 VK 63/03, B. v. 13.08.2003, Az.: 1 VK 39/03; VK Hannover, B.v.30.10.2002, Az.: 26045-VgK-12/2002).
  • VK Brandenburg, 30.06.2005 - 1 VK 29/05

    Unklare Angaben im Nachunternehmerverzeichnis

    Ist danach das Angebot der Beigeladenen zwingend auszuschließen und das Angebot der ... ebenfalls nicht zu berücksichtigen (vgl. Beschluss der Kammer vom 24. Februar 2005 - VK 1/05), belegt die Antragstellerin mit ihrem Angebot - unabhängig von der Frage, ob Nebenangebote bei der Angebotswertung zu berücksichtigen sind - den besten Rang und hat das wirtschaftlichste Angebot abgegeben.
  • VK Brandenburg, 30.06.2005 - VK 29/05

    Entscheidung der Vergabekammer: Verpflichtung zur Zuschlagserteilung (nur in

    Ist danach das Angebot der Beigeladenen zwingend auszuschließen und das Angebot der ... ebenfalls nicht zu berücksichtigen (vgl. Beschluss der Kammer vom 24. Februar 2005 ­ VK 1/05), belegt die Antragstellerin mit ihrem Angebot - unabhängig von der Frage, ob Nebenangebote bei der Angebotswertung zu berücksichtigen sind ­ den besten Rang und hat das wirtschaftlichste Angebot abgegeben.
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Rechtsprechung
   Verwaltungskammer der Evangelischen Kirche im Rheinland, 26.06.2006 - VK 1/2005   

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https://dejure.org/2006,79778
Verwaltungskammer der Evangelischen Kirche im Rheinland, 26.06.2006 - VK 1/2005 (https://dejure.org/2006,79778)
Verwaltungskammer der Evangelischen Kirche im Rheinland, Entscheidung vom 26.06.2006 - VK 1/2005 (https://dejure.org/2006,79778)
Verwaltungskammer der Evangelischen Kirche im Rheinland, Entscheidung vom 26. Juni 2006 - VK 1/2005 (https://dejure.org/2006,79778)
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Volltextveröffentlichung

  • kirchenrecht-ekir.de

    § 10 PfBVO; § 18 Abs. 1 PfBVO
    Erledigung der Hauptsache, Familienzuschlag, Gleichbehandlung, Hinterbliebenenversorgung, eingetragene Lebenspartnerschaft

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 29.04.2004 - 6 AZR 101/03

    Ortszuschlag bei eingetragener Lebenspartnerschaft

    Auszug aus Verwaltungskammer der Evangelischen Kirche im Rheinland, 26.06.2006 - VK 1/05
    Daran ändere auch die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 29.04.04 - 6 AZR 101/03 - nichts, denn diese betreffe nur Arbeitsverhältnisse und die daraus resultierenden, tarifvertraglich geregelten Vergütungen, nicht aber besoldungsrechtliche Regelungen.

    Er beziehe sich insoweit auf das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 29.04.04 - 6 AZR 101/03.

    Insoweit werde auf das Urteil des BAG vom 29.04.2004 - 6 AZR 101/03 - verwiesen.

    Wie das Bundesarbeitsgericht in seiner Entscheidung vom 29. April 2004 - 6 AZR 101/03 - ausgeführt hat, haben die Tarifparteien, die die Stufen des früheren Ortszuschlages ab dem 17.05.1982 von den (übrigen) besoldungsrechtlichen Regelungen abgekoppelt und eigenständig im Tarifvertrag geregelt haben, sich nach dem Inkrafttreten des LPartG nicht mit der Frage befasst, ob auch Angestellte, die eine Eingetragene Lebenspartnerschaft eingegangen sind, den Verheiratetenzuschlag erhalten sollen.

  • BVerwG, 26.01.2006 - 2 C 43.04

    Eingetragene Lebenspartnerschaft; Familienzuschlag der Stufe 1; analoge Anwendung

    Auszug aus Verwaltungskammer der Evangelischen Kirche im Rheinland, 26.06.2006 - VK 1/05
    Dieser vom Bundesarbeitsgericht in diesem Zusammenhang als maßgeblich angesehene mutmaßliche Wille der Tarifparteien ist beamtenrechtlich ohne Bedeutung (vgl. OVG Münster, Urteil vom 17. Dezember 2004 - 6 A 3280/03 -, BVerwG, Urteil vom 26.01.2006 - 2 C 43/04), denn nur die planwidrige Regelungslücke im Tarifvertrag machte eine Analogie möglich.

    (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 26.01.2006, a.a.O; VGH Mannheim, Beschluss vom 19.04.2000 - 4 S 2060/99 - in DÖV 2001, 700 L ).

    Zudem würde auch dann das Sechsfache des Familienzuschlages bzw. der Betrag von 600,-Euro monatlich (vgl. BVerwG, Urteil vom 26.01.2006, a.a.O) überschritten.

  • BVerfG, 17.07.2002 - 1 BvF 1/01

    Lebenspartnerschaftsgesetz

    Auszug aus Verwaltungskammer der Evangelischen Kirche im Rheinland, 26.06.2006 - VK 1/05
    Die Eingetragene Lebenspartnerschaft ist aber keine Ehe im Sinne des allgemeinen und des gesetzlichen Sprachgebrauchs, sondern ein eigenständiger, wenn auch in vielerlei Hinsicht der Ehe angenäherter Familienstand (so BVerfG, Urteil vom 17. Juli 2002 - 1 BvF 1, 2/01 - BVerfGE 105, 313, 345, 347ff).

    Der Gleichbehandlungsgrundsatz verbietet es, eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders zu behandeln, obwohl zwischen beiden Personengruppen keine Unterschiede solcher Art und solchen Gewichts bestehen, dass sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, so im Urteil vom 17. Juli 2002 - 1 BvF 1, 2/01, BVerfGE 105, 313 ff., 352 m.w.N.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.12.2004 - 6 A 3280/03

    Klage eines Beamten auf Verpflichtung des Dienstherrn, ihm den Familienzuschlag

    Auszug aus Verwaltungskammer der Evangelischen Kirche im Rheinland, 26.06.2006 - VK 1/05
    Regelungen dieser Art sind nach dem erkennbaren Willen des Gesetzgebers einer ausdehnenden Auslegung und Ergänzung durch allgemeine Grundsätze nicht zugänglich (ständige Rechtsprechung, vgl. etwa BVerwG, so z. B. Urteil vom 22. März 1990 - BVerwG 2 C 11.89; OVG Münster, Beschluss vom 22.05.2001 - 6 A 4476/98 - und vom 17.12.2994 - 6 A 3280/03 - ).

    Dieser vom Bundesarbeitsgericht in diesem Zusammenhang als maßgeblich angesehene mutmaßliche Wille der Tarifparteien ist beamtenrechtlich ohne Bedeutung (vgl. OVG Münster, Urteil vom 17. Dezember 2004 - 6 A 3280/03 -, BVerwG, Urteil vom 26.01.2006 - 2 C 43/04), denn nur die planwidrige Regelungslücke im Tarifvertrag machte eine Analogie möglich.

  • BVerfG, 21.05.1999 - 1 BvR 726/98

    Versagung erhöhten Ortszuschlags für Angestellten in gleichgeschlechtlicher

    Auszug aus Verwaltungskammer der Evangelischen Kirche im Rheinland, 26.06.2006 - VK 1/05
    Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) habe in der Entscheidung vom 21.05.1999 - 1 BvR 726/98 - ausgeführt, dass der bloße Verweis auf Art. 6 GG nicht geeignet sei, jegliche Privilegierung von Ehepaaren gegenüber sonstigen Lebensgemeinschaften zu rechtfertigen, ohne dass für die Privilegierung eine inhaltliche Begründung vorläge.
  • EuGH, 23.02.1988 - 131/86

    Vereinigtes Königreich / Rat

    Auszug aus Verwaltungskammer der Evangelischen Kirche im Rheinland, 26.06.2006 - VK 1/05
    Diese Begründungserwägung gibt gemäß Art. 253 EGV einen der Gründe wieder, von dem der Rat als zuständiges Organ sich bei Erlass der Richtlinie hat leiten lassen, ist damit ein wesentlicher Bestandteil der Richtlinie und als solcher mitentscheidend für ihre Auslegung ( so EuGH, Urteil vom 23. Februar 1988 - Rs. 131/86 - Slg. 1988, I - 905 Rn. 37).
  • BVerwG, 29.02.2000 - 1 B 82.99

    Beitragsminderung; Ehe; Familie; gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaft;

    Auszug aus Verwaltungskammer der Evangelischen Kirche im Rheinland, 26.06.2006 - VK 1/05
    Der Unterschied zwischen dem Familienstand "verheiratet" und dem Familienstand "verpartnert" rechtfertigt unterschiedliche Rechtsfolgen (so BVerwG, Beschluss vom 29. Februar 2000 - BVerwG 1 B 82/99 - , Buchholz 430.4 Versorgungsrecht Nr. 41).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.04.2000 - 4 S 2060/99

    Rückforderung eines Ortszuschlages - Unterhaltszahlungen für nichteheliches Kind

    Auszug aus Verwaltungskammer der Evangelischen Kirche im Rheinland, 26.06.2006 - VK 1/05
    (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 26.01.2006, a.a.O; VGH Mannheim, Beschluss vom 19.04.2000 - 4 S 2060/99 - in DÖV 2001, 700 L ).
  • BVerwG, 22.03.1990 - 2 C 11.89

    Absenkung der Eingangsbesoldung nach dem HBegleitG 1984

    Auszug aus Verwaltungskammer der Evangelischen Kirche im Rheinland, 26.06.2006 - VK 1/05
    Regelungen dieser Art sind nach dem erkennbaren Willen des Gesetzgebers einer ausdehnenden Auslegung und Ergänzung durch allgemeine Grundsätze nicht zugänglich (ständige Rechtsprechung, vgl. etwa BVerwG, so z. B. Urteil vom 22. März 1990 - BVerwG 2 C 11.89; OVG Münster, Beschluss vom 22.05.2001 - 6 A 4476/98 - und vom 17.12.2994 - 6 A 3280/03 - ).
  • Verwaltungskammer der Evangelischen Kirche im Rheinland, 22.04.1996 - VK 3/96
    Auszug aus Verwaltungskammer der Evangelischen Kirche im Rheinland, 26.06.2006 - VK 1/05
    Die Verwaltungskammer, die kein kirchliches Verfassungsgericht ist, ist an Kirchengesetze gebunden und darf deren Verfassungsmäßigkeit nicht überprüfen (vgl. Urteile vom 4. September 1991 - VK 7/1991 - und vom 22.4.1996 - VK 3/1996 - ).
  • VG Köln, 16.06.2010 - 21 K 3793/08

    Versagung oder Zuerkennung des Familienzuschlags an einen im Dienste stehenden,

    Seine Klage wurde durch Urteil der Verwaltungskammer der Beklagten vom 26. Juni 2006 - VK 1/2005 - abgewiesen.

    Der Kläger beantragt nunmehr, die Beklagte unter Abänderung des Urteils der Verwaltungskammer der Evangelischen Kirche im Rheinland vom 26. Juni 2006 (VK 1/2005) und des auf die mündliche Verhandlung vom 07. September 2007 ergangenen Urteils des Verwaltungsgerichtshofs der Union Evangelischer Kirchen in der Evangelischen Kirche in Deutschland (VGH 11/06) sowie des Beschlusses des Verwaltungsgerichtshofs der Union Evangelischer Kirchen in der Evangelischen Kirche in Deutschland vom 27. Januar 2008 (VGH 11/06) und unter Aufhebung des Bescheids der Beklagten vom 23. Juli 2004 und des Widerspruchsbescheides vom 20. Dezember 2004 zu verpflichten, ihm für die Zeit vom 01. August 2001 bis zum 31. März 2009 den Familienzuschlag der Stufe I zu gewähren, Die Beklagte beantragt, die Klage abzuweisen.

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Rechtsprechung
   VK der Evangelischen Kirche im Rheinland, 26.06.2006 - VK 01/2005   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,111025
VK der Evangelischen Kirche im Rheinland, 26.06.2006 - VK 01/2005 (https://dejure.org/2006,111025)
VK der Evangelischen Kirche im Rheinland, Entscheidung vom 26.06.2006 - VK 01/2005 (https://dejure.org/2006,111025)
VK der Evangelischen Kirche im Rheinland, Entscheidung vom 26. Juni 2006 - VK 01/2005 (https://dejure.org/2006,111025)
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Volltextveröffentlichung

  • kirchenrecht-ekir.de

    § 10 PfBVO; § 18 Abs. 1 PfBVO
    Erledigung der Hauptsache, Familienzuschlag, Gleichbehandlung, Hinterbliebenenversorgung, eingetragene Lebenspartnerschaft

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 29.04.2004 - 6 AZR 101/03

    Ortszuschlag bei eingetragener Lebenspartnerschaft

    Auszug aus VK der Evangelischen Kirche im Rheinland, 26.06.2006 - VK 1/05
    Daran ändere auch die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 29.04.04 - 6 AZR 101/03 - nichts, denn diese betreffe nur Arbeitsverhältnisse und die daraus resultierenden, tarifvertraglich geregelten Vergütungen, nicht aber besoldungsrechtliche Regelungen.

    Er beziehe sich insoweit auf das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 29.04.04 - 6 AZR 101/03.

    Insoweit werde auf das Urteil des BAG vom 29.04.2004 - 6 AZR 101/03 - verwiesen.

    Wie das Bundesarbeitsgericht in seiner Entscheidung vom 29. April 2004 - 6 AZR 101/03 - ausgeführt hat, haben die Tarifparteien, die die Stufen des früheren Ortszuschlages ab dem 17.05.1982 von den (übrigen) besoldungsrechtlichen Regelungen abgekoppelt und eigenständig im Tarifvertrag geregelt haben, sich nach dem Inkrafttreten des LPartG nicht mit der Frage befasst, ob auch Angestellte, die eine Eingetragene Lebenspartnerschaft eingegangen sind, den Verheiratetenzuschlag erhalten sollen.

  • BVerwG, 26.01.2006 - 2 C 43.04

    Eingetragene Lebenspartnerschaft; Familienzuschlag der Stufe 1; analoge Anwendung

    Auszug aus VK der Evangelischen Kirche im Rheinland, 26.06.2006 - VK 1/05
    Dieser vom Bundesarbeitsgericht in diesem Zusammenhang als maßgeblich angesehene mutmaßliche Wille der Tarifparteien ist beamtenrechtlich ohne Bedeutung (vgl. OVG Münster, Urteil vom 17. Dezember 2004 - 6 A 3280/03 -, BVerwG, Urteil vom 26.01.2006 - 2 C 43/04), denn nur die planwidrige Regelungslücke im Tarifvertrag machte eine Analogie möglich.

    (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 26.01.2006, a.a.O; VGH Mannheim, Beschluss vom 19.04.2000 - 4 S 2060/99 - in DÖV 2001, 700 L ).

    Zudem würde auch dann das Sechsfache des Familienzuschlages bzw. der Betrag von 600,-Euro monatlich (vgl. BVerwG, Urteil vom 26.01.2006, a.a.O) überschritten.

  • BVerfG, 17.07.2002 - 1 BvF 1/01

    Lebenspartnerschaftsgesetz

    Auszug aus VK der Evangelischen Kirche im Rheinland, 26.06.2006 - VK 1/05
    Die Eingetragene Lebenspartnerschaft ist aber keine Ehe im Sinne des allgemeinen und des gesetzlichen Sprachgebrauchs, sondern ein eigenständiger, wenn auch in vielerlei Hinsicht der Ehe angenäherter Familienstand (so BVerfG, Urteil vom 17. Juli 2002 - 1 BvF 1, 2/01 - BVerfGE 105, 313, 345, 347ff).

    Der Gleichbehandlungsgrundsatz verbietet es, eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders zu behandeln, obwohl zwischen beiden Personengruppen keine Unterschiede solcher Art und solchen Gewichts bestehen, dass sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, so im Urteil vom 17. Juli 2002 - 1 BvF 1, 2/01, BVerfGE 105, 313 ff., 352 m.w.N.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.12.2004 - 6 A 3280/03

    Klage eines Beamten auf Verpflichtung des Dienstherrn, ihm den Familienzuschlag

    Auszug aus VK der Evangelischen Kirche im Rheinland, 26.06.2006 - VK 1/05
    Regelungen dieser Art sind nach dem erkennbaren Willen des Gesetzgebers einer ausdehnenden Auslegung und Ergänzung durch allgemeine Grundsätze nicht zugänglich (ständige Rechtsprechung, vgl. etwa BVerwG, so z. B. Urteil vom 22. März 1990 - BVerwG 2 C 11.89; OVG Münster, Beschluss vom 22.05.2001 - 6 A 4476/98 - und vom 17.12.2994 - 6 A 3280/03 - ).

    Dieser vom Bundesarbeitsgericht in diesem Zusammenhang als maßgeblich angesehene mutmaßliche Wille der Tarifparteien ist beamtenrechtlich ohne Bedeutung (vgl. OVG Münster, Urteil vom 17. Dezember 2004 - 6 A 3280/03 -, BVerwG, Urteil vom 26.01.2006 - 2 C 43/04), denn nur die planwidrige Regelungslücke im Tarifvertrag machte eine Analogie möglich.

  • BVerfG, 21.05.1999 - 1 BvR 726/98

    Versagung erhöhten Ortszuschlags für Angestellten in gleichgeschlechtlicher

    Auszug aus VK der Evangelischen Kirche im Rheinland, 26.06.2006 - VK 1/05
    Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) habe in der Entscheidung vom 21.05.1999 - 1 BvR 726/98 - ausgeführt, dass der bloße Verweis auf Art. 6 GG nicht geeignet sei, jegliche Privilegierung von Ehepaaren gegenüber sonstigen Lebensgemeinschaften zu rechtfertigen, ohne dass für die Privilegierung eine inhaltliche Begründung vorläge.
  • EuGH, 23.02.1988 - 131/86

    Vereinigtes Königreich / Rat

    Auszug aus VK der Evangelischen Kirche im Rheinland, 26.06.2006 - VK 1/05
    Diese Begründungserwägung gibt gemäß Art. 253 EGV einen der Gründe wieder, von dem der Rat als zuständiges Organ sich bei Erlass der Richtlinie hat leiten lassen, ist damit ein wesentlicher Bestandteil der Richtlinie und als solcher mitentscheidend für ihre Auslegung ( so EuGH, Urteil vom 23. Februar 1988 - Rs. 131/86 - Slg. 1988, I - 905 Rn. 37).
  • BVerwG, 29.02.2000 - 1 B 82.99

    Beitragsminderung; Ehe; Familie; gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaft;

    Auszug aus VK der Evangelischen Kirche im Rheinland, 26.06.2006 - VK 1/05
    Der Unterschied zwischen dem Familienstand "verheiratet" und dem Familienstand "verpartnert" rechtfertigt unterschiedliche Rechtsfolgen (so BVerwG, Beschluss vom 29. Februar 2000 - BVerwG 1 B 82/99 - , Buchholz 430.4 Versorgungsrecht Nr. 41).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.04.2000 - 4 S 2060/99

    Rückforderung eines Ortszuschlages - Unterhaltszahlungen für nichteheliches Kind

    Auszug aus VK der Evangelischen Kirche im Rheinland, 26.06.2006 - VK 1/05
    (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 26.01.2006, a.a.O; VGH Mannheim, Beschluss vom 19.04.2000 - 4 S 2060/99 - in DÖV 2001, 700 L ).
  • BVerwG, 22.03.1990 - 2 C 11.89

    Absenkung der Eingangsbesoldung nach dem HBegleitG 1984

    Auszug aus VK der Evangelischen Kirche im Rheinland, 26.06.2006 - VK 1/05
    Regelungen dieser Art sind nach dem erkennbaren Willen des Gesetzgebers einer ausdehnenden Auslegung und Ergänzung durch allgemeine Grundsätze nicht zugänglich (ständige Rechtsprechung, vgl. etwa BVerwG, so z. B. Urteil vom 22. März 1990 - BVerwG 2 C 11.89; OVG Münster, Beschluss vom 22.05.2001 - 6 A 4476/98 - und vom 17.12.2994 - 6 A 3280/03 - ).
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